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Das Leistungsspektrum der laufenden Lohnrechnung umfasst:
Brutto- und Nettolohnrechnung - einschliesslich Abrechnung von Kurzarbeit sowie winterbedingtem Arbeitsausfall in der Bau- wirtschaft; Berücksichtigung von Pfändungen in das Arbeitsein- kommen entsprechend den Pfändungsrichtlinien; Berücksichtigung von vermögenswirksamen Leistungen sowie Direktversicherungen; Berücksichtigung von geldwerten Vorteilen.
Meine Leistungen auf der Grundlage der von Ihnen vorgegebenen Daten werden nach Basisleistungen und zusätzlichen Leistungen erbracht - dabei enthalten die Basisleistungen alle für eine ordnungsgemässe Lohnrechnung erforderlichen Abrechnungs- und Auswertungsunterlagen.
Die Basisleistungen umfassen:
- Erfassung der für die Lohnrechnung relevanten Daten bis zu 10 Erfassungssätzen je Arbeitnehmer und Monat (bei Baulohn ohne Begrenzung)
- Änderung von Firmen-, Personal- und Sozialversicherungsdaten
- Bruttolohnrechnung und Nettolohnrechnung einschließlich der Berücksichtigung der Abrechnung in der Gleitzone, Berücksichtigung von Pfändungen in das Arbeitseinkommen sowie von Direktversicherungen und Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge
- Berechnung von Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld mit Bereitstellung der entsprechenden Erstattungsanträge für das Arbeitsamt
- Berechnung von Winterausfallgeld-Vorausleistung, Winterausfallgeld, Wintergeld, Überbrückungsgeld, Winterlohnausgleich - je nach zutreffendem Bereich der Bauwirtschaft mit Bereitstellung der entsprechenden Erstattungsanträge für das Arbeitsamt beziehungsweise Verrechnung und Übermittlung an die jeweiligen Sozialkassen der Bauwirtschaft
- Lohnbelege - entweder als Lohntaschen 2-fach mit verdeckter Tasche oder als Blankoausdrucke 2-fach
- Monats- bzw. Jahreslohnjournale
- Beitragsnachweise und Krankenkassenlisten entsprechend den amtlichen Vorgaben einschliesslich der Berücksichtigung von Erstattungsansprüchen aus Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft sowie Beitragsnachweise für Zusatzversorgungskassen und elektronische Übermittlung an die Kassen
- Lohnsteueranmeldungen entsprechend dem vorgegebenen Abgabeintervall und dem vorgeschriebenen Vordruck sowie Übermittlung an die Finanzämter auf elektronischem Weg
- Zahlungsbelege für durchzuführende Zahlungen an Arbeitnehmer sowie für Arbeitgeberzahlungen in Form von Barauszahlungslisten, Überweisungen mit beleglosem Datanträgeraustausch (Diskettenclearing) oder mit Einzelüberweisungsträgern mit Sammel-Überweisungsauftrag; Bereitstellung von Verrechnungsschecks, Berücksichtigung von Abbuchungsvereinbarungen
- Übersichten über Arbeits- und Ausfallzeiten nach Stunden und Tagen sowie Urlaubsübersichten, Ermittlung von Urlaubsvergütungsansprüchen gegenüber den Urlaubskassen der Bauwirtschaft und Weiterleitung an diese, Kostenübersichten nach Kostenstellen und/oder Kostenträgern sowie Nachweis der angefallenen monatlichen Arbeitgeberkosten je Arbeitnehmer
- Buchungslisten entsprechend dem von Ihnen vorgegebenen Kontenrahmen als Prima-Nota - auch unter Berücksichtigung von Kostenstellen und Kostenträgern - sowie als Übersicht nach Konten
- Führung von Arbeitszeitkonten in der Bauwirtschaft beziehungsweise von Poolstunden bei flexiblen Arbeitszeitregelungen
- Erstellung der Meldungen entsprechend dem Melderecht in der Sozialversicherung (DEÜV) und Übermittlung an die Krankenkassen sowie gegenüber den Sozialkassen mit Bereitstellung der Meldenachweise
- Bereitstellung von Lohnkontenblättern für alle Arbeitnehmer zum Halbjahr und zum Ende des Jahres
- Bereitstellung einer Jahresübersicht über Anzahl der Arbeitskräfte, Arbeitszeit und berufsgenossenschaftspflichtigen Bruttolohn nach Gefahrenklassen zur Erstellung der Meldung an die Berufsgenossenschaften
- bei Bedarf Bereitstellung der Unterlagen zur Abrechnung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe gegenüber dem Arbeitsamt und den Hauptfürsogestellen zum Jahresende - bei Einverständnis der Firma auch Übermittlung auf der Grundlage des Programms RehaDat
- bei Anforderung Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs in Verantwortung des Arbeitgebers gemäss § 42 b EStG
- Bereitstellung von Lohnsteuerbelegen zum Jahresende oder beim Ausscheiden von Mitarbeitern einschließlich der elektronischen Übermittlung an die Finanzämter
Die Zusatzleistungen können umfassen
- Lohnartenlisten geben einen Überblick über die im Rahmen der gesamten Firma oder nach verschiedenen Abrechnungsgruppen angefallenen Bruttovergütungen, unterteilt nach einzelnen Lohnarten, einschliesslich der Lohnnebenkosten
- Pfändungsübersichten geben für die betroffenen Mitarbeiter eine Übersicht über den Anfangsbestand der Pfändung, deren Abarbeitung und den noch verbleibenden Pfändungsbetrag
- Personallisten nach verschiedenen Kriterien
- Bescheinigungen für verschiedene Anlässe, die den Vorgaben entsprechen und von allen betreffenden Stellen anerkannt werden, wie
Arbeitsbescheinigung nach § 133 Arbeitsförderungsgesetz zum Antrag auf Arbeitslosengeld
Verdienstbescheinigungen für den Antrag des Arbeitnehmers auf Wohngeld, auf Sozialhilfe, auf Unterhaltsvorschuss, auf Erziehungsgeld
Bescheinigung zur Übergabe an die Krankenkasse zur Berechnung von Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Sonderunterstützung
Nebenverdienstbescheinigung zur Übergabe an das Arbeitsamt bei Beschäftigung arbeitslos gemeldeter Arbeitnehmer
Bescheinigungen zur Beantragung von Konkursausfallgeld durch Mitarbeiter im Konkursfall
Verdienstbescheinigungen für Angehörige von ALG II-Beziehern
- Kostenstellenlisten, unterteilt nach Lohnarten und Mitarbeitern
- verschiedene Auswertungen nach Kostenstellen, Lohnarten und Mitarbeitern auch über längere Zeiträume
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